• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    08.05.2025
  • Kategorie
    Leitungs- und Mitbenutzungsrechte
  • GZ
    RDVF 21/24-39

RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohr­­verbands auf Bundes­straßen­grundstücken

Mit vertragsersetzendem Bescheid vom 08.05.2025 räumte die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH einem Betreiber von Glasfasernetzen ein Leitungsrecht an zwei Bundesstraßengrundstücken ein. Umfasst sind die Verlegung eines Rohrverbandes samt Glasfaserverkabelung sowie die Errichtung von Kabelziehschächten unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Dokumentationsverpflichtungen. Konkret sind die Böschung sowie der Randabschnitt der relevanten Straßenstrecke betroffen; besagte Grundflächen wurden als öffentliches Gut im Sinne des § 54 TKG 2021 eingestuft.