Die RTR hat einem unter anderem in Oberösterreich tätigen Glasfasernetzbetreiber mit Bescheid vom 16. Februar 2024 auf Antrag gemäß §§ 61, 67, 78, 194 Abs 1 Telekommunikationsgesetz 2021, BGBl I 2021/190 idgF, ein Mitbenutzungsrecht an einem 120 m langen Leerrohr einer oberösterreichischen Gemeinde eingeräumt.