(Anton Schwarz)
Am 17.10.2024 lud die RTR gemeinsam mit dem Breitbandbüro und der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Standardangebote und Entgelte bei BBA 2030" ein.
Bereits seit mehreren Jahren werden in den Programmen BBA 2020 und BBA 2030 öffentliche Mittel für die Errichtung von Glasfasernetzen vergeben (erste und zweite "Breitbandmilliarde"). Fördernehmer:innen sind verpflichtet, anderen Unternehmen Zugang zu geförderten Netzen bereitzustellen, um Markteintritte zu fördern und effektiven Wettbewerb auf der Endkundenebene sicherzustellen.
Die Errichtung offener Netze (so genannter Open Access Netze) ist insbesondere im Programm BBA 2030 OpenNet ein Schwerpunkt. Die Fördernehmer:innen in diesem Programm dürfen nicht auf der Endkundenebene tätig sein und verpflichten sich, effektiven und nichtdiskriminierenden Zugang zu ihrem Netz auf passiver und aktiver Ebene anzubieten. Dies bedeutet, dass der Zugang zu Leerrohren, zu unbeschalteter Glasfaser (physische Entbündelung) und zu einem aktiven Vorleistungsprodukt (virtuelle Entbündelung) angeboten werden muss.
Bei der Veranstaltung wurden nun die Anforderungen an Standardangebote und Entgelte für aktiven und passiven Zugang präsentiert. Zielgruppe der Veranstaltung waren Fördernehmer:innen im Förderprogramm BBA 2030 sowie Nachfrager:innen nach aktivem oder passivem Zugang auf geförderten Netzen. Das Thema stieß auf reges Interesse. Zusätzlich zu ungefähr 50 Teilnehmer:innen vor Ort waren fast 100 Personen online zugeschalten.
Die Veranstaltung wurde von Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post der RTR-GmbH, sowie Fjodor Gütermann, Leiter des Breitbandbüros im Finanzministerium eröffnet. "Effektiver und nichtdiskriminierender Zugang zu geförderten Netzen ist essenziell, um effektiven Wettbewerb auf den Endkundenmärkten sicherzustellen." betonte Klaus M. Steinmaurer eingangs. Die RTR unterstützt das Breitbandbüro und die FFG bei der Prüfung von Standardangeboten und ist gleichzeitig Geschäftsapparat der TKK bei Verfahren betreffend den Zugang zu geförderten Netzen.
Anschließend wurden die Anforderungen an Standardangebote und Entgelte im Detail dargestellt. Dabei wurde auch die Bedeutung der Gleichbehandlung unterstrichen. So müssen zum Beispiel allen Nachfragern nach passivem und aktivem Zugang dieselben Informationen zum selben Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden, um einen gleichzeitigen Marktauftritt zu ermöglichen. Auch bei der Festlegung der Entgelte spielt die Gleichbehandlung eine wesentliche Rolle. Die Obergrenze für die Entgelte bilden die Kosten. Wird der Zugang allerdings anderen oder verbundenen Unternehmen zu einem niedrigeren Entgelt bereitgestellt, so kann das maximale teilnehmerabhängige Entgelt auch niedriger sein, um ein "level playing field" sicherzustellen.
Im Anschluss an die Vorträge konnten noch zahlreiche Fragen diskutiert und beantwortet werden.