Ping- und Scamanrufe, Nummernspoofing oder andere missbräuchliche Telefonnutzungen boomten im letzten Jahr. Ziel derartiger Anrufe ist, die Angerufenen zu einem „teuren“ Rückruf zu verleiten oder an persönliche Daten heranzukommen, um diese dann in Folge wieder mit betrügerischer Absicht zu verwenden. Die Fantasie der Betrugsmaschen kennt keine Grenzen und umfasst u.a. Gewinnspiele, Finanzberatungen oder Servicegespräche. Der bei den Nutzerinnen und Nutzern durch Betrugsanrufe entstandene finanzielle Schaden lässt sich nicht beziffern, hinzukommt die Belästigung in der Privat- oder Geschäftssphäre durch unerwünschte Anrufe.
Abbildung 1: Beschwerden zu Betrugsanrufen 2018 bis 2020
Umso wichtiger ist die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, um zumindest in Teilbereichen des Rufnummernmissbrauchs Gegenmaßnahmen setzen zu können. Die im Entwurf des TKG 2020 vorgesehenen Möglichkeiten werden vor allem bei Ping-Anrufen eine wichtige Basis schaffen. So soll erstmals die Sperre von Rufnummern vorgesehen werden und Inkassoverbote bei betroffenen Nutzerinnen und Nutzer ausgesprochen können.
Einfache Patentrezepte wird es allerdings nicht für alle Problembereiche geben können. Vor allem das „Nummernspoofing“, das ist die Verfälschung der am Display angezeigten Nummer, stellt ein nachhaltiges Problem dar, für das derzeit keine leicht realisierbaren rechtlichen oder auch technischen Gegenmaßnahmen absehbar sind.
Den Nutzerinnen und Nutzern kommt durch ein entsprechend vorsichtiges Verhalten bei der Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs weiterhin eine wichtige Rolle zu. Die RTR unterstützt den Kampf gegen den Betrug seit langem, einerseits mit gezielter Informationsarbeit und andererseits durch einen permanenten Dialog mit allen Marktteilnehmern, um eine Verbesserung der Lage zu bewirken.