Newsletter 02/2021

Nutzerschutz

Urlaubszeit ist Roamingzeit – und immer gilt: gut informiert auf Reisen gehen!

Ist man im Ausland unterwegs und will man das Mobiltelefon nutzen, macht es einen erheblichen Unterschied, ob man sich innerhalb der EU oder außerhalb der EU befindet. Außerhalb der EU, dazu zählt nun auch Großbritannien, gelten nur wenige Schutzvorschriften. In der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gelten die Regeln der EU-Roaming-Verordnung. In diesen Ländern kann das Mobiltelefon zu fast gleichen Bedingungen genutzt werden wie in Österreich. Es gilt der Grundsatz „Roam like at Home“ (RLAH).

Zwei sehr wichtige Regeln der EU-Roaming-Verordnung gelten aber auch weltweit:

  • 60 Euro-Kostengrenze für Datenroaming
    Bei österreichischen Betreibern ist in der Regel ein Kostenlimit von 60 Euro voreingestellt.
  • Automatisches Informations-SMS bei Einreise ins Ausland
    Bei Auslandsreisen erhält man von seinem Betreiber automatisch eine Information per SMS mit Angaben, welche Kosten für Anrufe, SMS und die Nutzung von Datenroaming anfallen.

Kostenfalle Roaming auf Schiffen und in Flugzeugen

Immer wieder tappen Konsumentinnen und Konsumenten auf Schiffen (Kreuzfahrtschiffen, Fähren etc.) und Langstreckenflügen in die Kostenfalle, da hier oftmals „eigene“ Roamingnetze und teure Roamingentgelte zur Anwendung kommen. Weiters gelten an Bord keine der oben angeführten Schutzvorschriften.
Die meisten österreichischen Betreiber wenden dennoch – freiwillig – das 60-Euro-Limit für die Datennutzung und das Informations-SMS beim erstmaligen Einbuchen in das Netz auch auf Schiffen an. Man ist jedenfalls gut beraten, vor Reiseantritt Informationen beim eigenen Betreiber bzw. Reiseveranstalter einzuholen.

Wo noch Kostenfallen lauern können …

Auch in der Nähe von Staatsgrenzen ist es durchaus möglich, dass ohne eigenes Zutun ein ausländisches Netz ausgewählt wird, selbst wenn man sich auf österreichischem Boden befindet. Die Reichweite von Mobilfunknetzen stimmt mit den Staatsgrenzen nämlich in der Regel nicht genau überein.
Die Telefonrechnung kann beispielsweise durch unerwünschtes Roaming an der Grenze Österreich/Schweiz oder bei einem Griechenland-Urlaub an der Grenze zur Türkei unerwartet hoch ausfallen.

Schutz durch Roamingsperren

Roamingsperren bieten Schutz vor unerwünschten Roamingkosten. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Vor einem Aufenthalt im Ausland oder in grenznahen Gebieten kann man die Roaming-Funktion des Handys ausschalten, bei seinem Betreiber (Kundenportal) veranlassen oder in den Einstellungen des Handys Roaming bzw. Datenroaming aus- bzw. einschalten.
Besonders sinnvoll sind Roamingsperren, die nur das Roaming außerhalb der EU unterbinden, denn dort kann Roaming noch sehr teuer sein. Leider bieten noch nicht alle österreichischen Mobilfunkbetreiber derartige Sperrmöglichkeiten an.

Weitere Informationen zu Roaming sind auf der Website der RTR veröffentlicht.

 

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