• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    13.11.2002
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zur Vorgangsweise der RTR-GmbH bei der Rückgabe von genutzten Rufnummernblöcken

Aufgrund der Tatsache, dass es keine Möglichkeit gibt, einen Netzbetreiber daran zu hindern, auf das Nutzungsrecht an aktuell genutzten Rufnummernblöcke zu verzichten ("Rückgabe der Rufnummern an die RTR-GmbH"; z.B. im Zuge der Netzabtrennung oder aufgrund eines Insolvenzverfahrens), hat die RTR-GmbH in Zusammenarbeit mit dem AK-TK (Arbeitskreis Technische Koordination in der Telekommunikation) ein Merkblatt erstellt, welches die Regeln beinhaltet, nach denen solche Rufnummern schnellst möglich in einem objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Verfahren schnellst möglich wieder an Netzbetreiber zugeteilt werden können.

Im Rahmen dieses Konsultationsverfahrens bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Positionen und Ansichten zu diesem Thema einzubringen. Kurz vor Beginn der Konsultation wurde noch folgende Anregung eingebracht, die im vorläufigen Merkblatt noch nicht enthalten ist: Um den Zeitraum zwischen dem Verzicht des Nutzungsrechtes und den formalen Zeitpunkt der Neuzuteilung so kurz wie möglich zu halten, wäre es aus Sicht der RTR-GmbH rechtlich möglich, die Neuzuteilung auch rückwirkend mit dem Tag des Verzichts durchzuführen, sofern eine rückwirkende Zuteilung auch beantragt wird.

Stellungnahmen zu dem unten bereit gestellten Merkblatt und der oben angeführten Anregung richten Sie bitte bis 13.12.2002 an

Dipl.-Ing. Martin Ulbing
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilferstraße 77-79
1060 Wien
martin.ulbing@rtr.at

Eine anonymisierte Zusammenfassung der Stellungnahmen als Ergebnis der Konsultation wird auf dieser Seite veröffentlicht werden. Sofern nicht ausdrücklich Vertraulichkeit im Hinblick auf abgegebene Stellungnahmen (bzw. Teile davon) gewünscht wird, werden auch die Einzelstellungnahmen veröffentlicht.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

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