Z 5,8,10,11/07, Z 5/08 - Anträge der Tele2 Telecommunication GmbH, der UPC Austria GmbH und der Silver Server GmbH vs. Telekom Austria TA AG: Erlass von (Teil-)Entbündelungsanordnungen
Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.
Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Diese Entwürfe von Vollziehungshandlungen betreffen den von der Tele2 Telecommunication GmbH, der UPC Austria GmbH und der Silver Server GmbH beantragten Erlass von (Teil-)Entbündelungsanordnungen ggü. der Telekom Austria TA AG in Verfahren nach § 50 TKG 2003. Die Entwürfe sind unten zum Download bereitgestellt.
Allfällige Stellungnahmen zu den Entwürfen senden Sie bitte bis spätestens 02.02.2009 an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77-79 A-1060 Wien; Österreich