Gemäß § 128 Abs. 4 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu Fragen betreffend Endnutzer- oder Verbraucherrechte in Zusammenhang mit öffentlichen Kommunikationsdiensten zu geben.
Die RTR-GmbH hat die Verfahrensrichtlinien für das Streitbeilegungsverfahren nach § 122 Abs. 1 TKG 2003 überarbeitet. In dem nunmehrigen Entwurf wurden insbesondere die Erfahrungen bei der Behandlung von Beschwerdefällen, die in Zusammenhang mit der Verrechnung von Mehrwertdiensten stehen, berücksichtigt. Die Änderungen betreffen die §§ 2 Abs. 2 und Abs. 4, 4 Abs. 2, 8a, 10 Abs. 1, 2, und 5, 17 Abs. 2 der Verfahrensrichtlinien.
Allfällige Stellungnahmen zum Dokument senden Sie bitte mit dem Betreff/Kennwort "Verfahrensrichtlinien" bis spätestens 07.08.2004 an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria
Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der Website der RTR-GmbH veröffentlicht.