• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    19.08.2026
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Einreichfrist
    09.09.2026

Öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Novelle der Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 (TK-NSiV 2020)

Nach dem TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft eine Novelle der auf Grundlage des § 44 Abs. 10 iVm. Abs. 1 und 5 erlassenen Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Sicherheitsanforderungen an 5G-Netze festgelegt werden (Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 (TK-NSiV 2020, BGBl. II Nr. 301/2020).

In Hinblick auf die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere §§ 34, 35 NISG 2026 und § 44 Abs. 1 TKG 2021 (in der Fassung BGBl. I Nr. 94/2025), sollen § 2 Z 1 bis 8 und §§ 3, 4 und 5 der TK-NSiV 2020 (BGBl. II Nr. 301/2020) im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, dem Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport und dem Bundesminister für Inneres aufgehoben werden. 

§ 2 Z 1 bis 8 und §§ 3, 4 und 5 der TK-NSiV 2020 (BGBl. II Nr. 301/2020) sollen mit Ablauf des 30.09.2026 außer Kraft treten, um Rechtssicherheit und Transparenz für die Rechtsunterworfenen zu gewährleisten. 

§ 6 TK-NSiV 2020 wird nicht aufgehoben, da einige der Vorgaben aus dem diesbezüglichen EU-Instrumentarium ("5G-Toolbox") umgesetzt werden (Empfehlung [EU] 2019/534 der Kommission vom 26. März 2019 – Cybersicherheit der 5G-Netze, ABl 2019 L 88/42).

Mit der Novelle sollen lediglich bestehende Verpflichtungen mit Ablauf des 30.09.2026 aufgehoben werden, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Neue Verpflichtungen werden mit der Novelle nicht eingeführt. Aus diesem Grund wird die Konsultation abweichend von § 206 Abs 1 TKG 2021 lediglich im Zeitraum von 19.08.2026 bis 09.09.2026 durchgeführt.

Der Novellenentwurf sowie die Erläuterungen stehen unten zum Download bereit. 

Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den "Entwurf Novelle zur TK-NSiV 2020" bis spätestens Mittwoch, 09.09.2026, (einlangend bei der RTR-GmbH) an

konsultationen@rtr.at oder

Rundfunk und Telekom 
Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.

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