Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Im vorliegenden Entwurf einer Neufassung der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V 2026) werden – neben der zwingend erforderlichen Anpassung der Begriffsbestimmungen an das TKG 2021 – folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
Der Entwurf der Verordnung sowie die Erläuternden Bemerkungen stehen unten zum Download bereit. Weiters werden die in der KEM-V 2009 enthaltenen Anlagen 1 ("Zuordnung der Ortsnetznamen zu den einzelnen Ortsnetzkennzahlen") und 2 ("Ortsnetzgrenzen") – ohne Änderungen – konsultiert, welche im RIS zur KEM-V 2009 abrufbar sind: RIS - Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 08.07.2026.
Neu hinzukommen die Anlage 3 ("Festlegung der ersten zwei Ziffern der Teilnehmernummer von vordefinierten Mobilboxnummern je Bereichskennzahl") sowie die Anlage 4 ("Zuordnung Quellkennung und Quellgebiet").
Nicht von der Konsultation umfasst sind die Dokumente "KEM-V 2009_Änderungsmodus" sowie "Leitfaden Notrufrouting", welche lediglich zur leichteren Nachvollziehbarkeit der Änderungen bzw als Hilfestellung bei der Umsetzung der Routingvorgaben dienen sollen. Diese stehen ebenso zum Download zur Verfügung.
Die in § 25 Abs2 KEM-V 2026 normierte digitale Kartendarstellung der Quellgebiete, welche auch die Ortsnetze beinhaltet, findet sich hier: Grafische Darstellung der Ortsnetze und Quellgebiete in Österreich.
Von der RTR wird der vorliegende Entwurf nun gemäß § 206 TKG 2021 bis 24.09.2026 konsultiert.
Stellungnahmen zum Entwurf der KEM-V 2026 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 24.09.2026 an
konsultationen@rtr.at oder
Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria
Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.