Die Bestimmung des § 52 Postmarktgesetz (PMG) ermächtigt die Rundfunk und Telekom Regulierungs- GmbH (RTR-GmbH), für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet des Postwesens die Erstellung von Statistiken anzuordnen. 2019 wurde daher die Post-Erhebungs-Verordnung (PEV 2019) erlassen.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass im Hinblick auf Änderungen des Postmarktes sowie geänderte Anforderungen bei Berichts- und Auskunftspflichten auf EU-Ebene eine Novelle der Post-Erhebungs-Verordnung geboten erscheint. Hinzu kommen Anregungen des Rechnungshofes im Zuge der Überprüfung des Universaldienstes und die Notwendigkeit, in Zusammenhang mit der Handhabung von Beschwerden zu Postdiensteanbietern über bessere Informations- und Entscheidungsgrundlagen zu verfügen.
Die vorliegende Novelle sieht daher neben gewissen Erleichterungen in Bezug auf die Frequenz der Erhebungen zusätzliche Datenabfragen hinsichtlich Erstzustellquote, Paketboxen, verloren gegangenen Sendungen, Anzahl von Beschwerden und Kennzahlen zu Nachhaltigkeit vor.
Im Sinne der besseren Lesbarkeit sind die geplanten Änderungen im Konsultationsdokument in den bisherigen Verordnungstext im Änderungsmodus eingearbeitet worden.
Von der RTR wird der vorliegende Entwurf bis 07.08.2024 konsultiert.
Stellungnahmen zum Entwurf der Novelle der PEV-2019 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 07.08.2024 an
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria
Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, zur Verfügung gestellt.
Link zu den Stellungnahmen zur Konsultation.