Ende vergangenen Jahres erlangte die Telekomregulierungsbehörde davon Kenntnis, dass die beiden Anbieter sparfon und primacall Entgeltbestimmungen bei ihren Produkten zum Nachteil der Kundinnen und Kunden abgeändert hatten. Beide wenden diese Bestimmungen seither an, ohne der gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigepflicht nachgekommen zu sein.
Auch die Informationspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden wurden offenbar gröblich vernachlässigt.
Bei einer „Verschlechterung“ der Entgeltbestimmungen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kundinnen und Kunden ihre Verträge kostenlos kündigen können. Weiters ist vorgesehen, dass die Anbieter in diesen Fällen ihre Kunden über die Möglichkeit des außerordentlichen Kündigungsrechts informieren. Weder sparfon noch primacall scheinen dieser Informationsverpflichtung nachgekommen zu sein. Beide Unternehmen signalisierten zwar der Regulierungsbehörde nach erster Aufforderung, diese Verpflichtungen nachzuholen, leisteten aber bis zuletzt dieser Ankündigung nicht ausreichend Folge.
Die Telekomregulierungsbehörde hat daher am 24. März 2021 gegen die Anbieter sparfon GmbH und primacall GmbH jeweils ein Aufsichtsverfahren eingeleitet, um einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen. Im Rahmen des Aufsichtsverfahrens könnte den beiden Unternehmen auch aufgetragen werden, zuviel bezahlte Entgelte den betroffenen Kundinnen und Kunden rückzuerstatten.