Das Telekommunikationsgesetz 2003 sieht in verschiedenen Bereichen Verpflichtungen von Unternehmen, die im Bereich der elektronischen Kommunikation tätig sind, vor. Unter anderem besteht eine Anzeigeverpflichtung für Bereitsteller von öffentlichen Kommunikationsnetzen bzw. -diensten bei der RTR-GmbH.
Alle Unternehmen, die im Bereich der elektronischen Kommunikation tätig sind, finden Sie im AGG-Verzeichnis.
Nach § 25 TKG 2003 besteht die Verpflichtung zur Anzeige von Vertragsbedingungen (AGB, LB und EB) für Bereitsteller von öffentlichen Kommunikationsnetzen bzw. -diensten.
Für das Anbieten von Kommunikationsdiensten werden in der Regel Kommunikationsparameter benötigt. Über die Bedingungen der Zuteilung von Rufnummern sowie allgemeine Regelungen informieren die Seiten zu Rufnummern.
Neben den Anzeigepflichten, welche sich für Betreiber von Kommunikationsdiensten aus dem Telekommunikationsgesetz 2003 ergeben, sind auch Infopflichten in der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung festgeschrieben.
Anbieter von Telekommunikationsdiensten erhalten im Laufe des Jahres mehrere Aufforderungen, Daten für unterschiedliche Zwecke zu liefern. In diesem hilfreichen Überblick sind alle Datenlieferungsfristen sowie weitere Informationen zu den einzelnen Erhebungen enthalten.
Für Betreiber gelten die im Telekommunikationsgesetz 2003 niedergeschriebenen Verpflichtungen zur Sicherstellung der Sicherheit und Integrität ihrer Netze und Dienste. Informationen hierzu sowie zu Regelungen und Form der Mitteilung von Vorfällen an die Regulierungsbehörde finden Sie im Bereich Netzsicherheit.
Die Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11.12.2018 (EECC) sieht für Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste die Verpflichtung vor, Verbrauchern „klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassungen“ bereit zu stellen. Die Richtlinie wird im Laufe des Jahres 2020 in Österreich umgesetzt werden. Da die Vertragszusammenfassung eine Vielzahl von praktischen Fragen mit sich bringen wird, wurde nach vorheriger öffentlicher Konsultation ein Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung veröffentlicht. Anhand typischerweise in der Praxis zu erwartender Probleme und Fragestellungen zeigt dieses mögliche Lösungen auf, wie den neuen Anforderungen und Zielsetzungen des (europäischen) Gesetzgebers im Alltag des Geschäftsbetriebes rechtssicher im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer entsprochen werden kann. Die frühzeitige Veröffentlichung soll weiters ausreichende Vorlaufzeiten für die Umstellung der Geschäftsprozesse schaffen. Die grundsätzliche Verpflichtung eine Vertragszusammenfassung bereitzustellen wird erst ab dem Inkraftreten des österreichischen Umsetzungsgesetzes des EECC bestehen.
Der Mobilregulierungsdialog bietet die Möglichkeit des strukturierten Dialoges zwischen Mobilbetreibern und Regulierungsbehörde zu Themen, die in naher Zukunft für die Regulierung relevant werden.
AK-TK ist die Plattform zur Zusammenarbeit innerhalb der österreichischen Telekommunikationsbranche zur Abstimmung technisch - betriebliche Aufgaben, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Netzzusammenschaltung stellen.