• Bereich
    TKK
  • Datum
    14.05.1998
  • Kategorie
    Marktbeherrschung
  • Partei(en)
    Post und Telekom Austria AG, Mobilkom Austria AG
  • GZ
    M 1/98-71

M 1/98-71 - Post und Telekom Austria AG, Mobilkom Austria AG


Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Wolfgang Schramm als Vorsitzenden sowie durch Dkfm. Dr. Oskar Grünwald und Univ. Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weiteren Mitgliedern in der Sitzung vom 14. Mai 1998 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens einstimmig beschlossen:

I. Spruch

Gemäß § 33 Abs 4 in Verbindung mit § 111 Z 5 TKG wird festgestellt, daß folgende Unternehmen auf den genannten Märkten marktbeherrschend im Sinne des Telekommunikationsgesetzes sind:

1. auf dem Markt für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels eines festen Telekommunikationsnetzes:

Post & Telekom Austria AG;

2. auf dem Markt für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels eines Mobilkommunikationsnetzes:

Mobilkom Austria AG;

3. auf dem Markt für das Erbringen des öffentlichen Mietleitungsdienstes mittels eines festen Telekommunikationsnetzes:

Post & Telekom Austria AG;

4. auf dem Markt für das Erbringen von Zusammenschaltleistungen:

Mobilkom Austria AG
Post & Telekom Austria AG

Anmerkung: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis B 1172/98-13 vom 16.12.1998 der Beschwerde der Mobilkom Austria AG gegen die Spruchpunkte 2. und 4. stattgegeben und den Bescheid, soweit er die Mobilkom Austria AG betrifft, aufgehoben. Hinsichtlich der Post & Telekom Austria AG ist der Bescheid rechtskräftig.




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