• Bereich
    TKK
  • Datum
    16.05.2002
  • Kategorie
    Netzzugang
  • Partei(en)
    Telekom Austria AG
  • GZ
    Z20/01

Z20/01 - Telekom Austria AG

Mit einem Teilbescheid wurden am 16.5.2002 Bedingungen für die Portierung von geographischen Rufnummern und Diensterufnummern erlassen.

Der Spruch und die rechtliche Begründung des (Teil-)Bescheides zu Z 20/01 betreffend Tele2 Telecommunication Service GmbH stehen hier zum Download zur Verfügung. Von der Veröffentlichung der - materiell im Wesentlichen übereinstimmenden - Anordnungen betreffend die anderen Betreiber wurde abgesehen.



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