Die Telekom-Control-Kommission hat am 11. November 1999 über Antrag der UTA Telekom AG einen Bescheid über die Zusammenschaltung zwischen der UTA Telekom AG und der Mobilkom Austria AG erlassen.
Anmerkung: Mit Beschluss vom 17.05.2000, Zl. AW 99/03/0123-16 hat der Verwaltungsgerichtshof dem Antrag der Mobilkom Austria AG, deren Beschwerde gegen den Bescheid Z 8/99 aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht stattgegeben.