• Bereich
    PCK
  • Datum
    11.11.2013
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Rieder Immobilien GmbH
  • GZ
    PS 34/13

PS 34/13 - Rieder Immobilien GmbH

Die Österreichische Post AG war als Universaldiensterbringer verpflichtet, jene Hausbrieffachanlagen, die nicht den Anforderungen des § 34 Abs 2, 4 und 5 PMG entsprechen, bis zum 31.12.2012 auszutauschen.

Der Antrag der Rieder Immobilien GmbH,  die Post-Control-Kommission (PCK) möge der Österreichischen Post AG den Austausch von insgesamt 42 Hausbrieffachanlagen nach § 34 Abs 8 Postmarktgesetz (PMG) auftragen, wurde mangels Zuständigkeit der PCK zurückgewiesen.

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