• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    07.07.2014
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    A1 Telekom Austria AG
  • GZ
    RAUF 2/14

RAUF 2/14 - A1 Telekom Austria AG

Die RTR-GmbH hat mit Bescheid vom  7.7.2014 das Aufsichtsverfahren gegenüber A1 Telekom Austria AG wegen Nichtausstellung der Nummernübertragungsinformation, wodurch Kunden an der Ausübung des Anspruchs auf  Portierung gehindert wurden, eingestellt, weil A1 Telekom die Mängel innerhalb der gesetzten Frist behoben hat. A1 stellt die Nummernübertragungsinformation  in zeitlicher Hinsicht wieder verordnungskonform aus  und hat sicherzustellen, dass Kunden, welche systembedingt nicht rechtzeitig portieren konnten, auch nach Vertragsende portieren können.

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