• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    28.08.2015
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    T-Mobile Austria GmbH
  • GZ
    RAUF 3/15

RAUF 3/15 - T-Mobile Austria GmbH

Mit Bescheid vom 28.8.2015 hat die RTR-GmbH festgestellt, dass T-Mobile Austria GmbH gegen ihre Verpflichtung gemäß § 25 Abs 1 TKG 2003 verstoßen hat, indem T-Mobile Austria GmbH hinsichtlich der Entgeltbestimmungen für ihren Dienst „JUHU!“ keine Anzeige vor Diensteaufnahme nach § 25 Abs 1 TKG 2003 erstattet hat. Da T-Mobile Austria GmbH der Aufforderung zur Anzeige dieser Entgeltbestimmungen innerhalb der ihr in diesem Verfahren gesetzten Frist nicht nachgekommen ist, wurde ihr zur Behebung des Mangels die Anzeige dieser Vetragsbestimmungen mit dem gegenständlichen Bescheid gemäß § 91 Abs 2 TKG 2003 aufgetragen.

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