• Bereich
    TKK
  • Datum
    04.09.2006
  • Kategorie
    Marktbeherrschung
  • Partei(en)
    Telekom Austria AG
  • GZ
    M 10/06-37

M 10/06-37 - Telekom Austria AG



Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ.-Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weitere Mitglieder in der Sitzung vom 4.09.2006 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens M 10/06 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Gemäß § 37 Abs. 3 erster Satz TKG 2003 wird das Verfahren M 10/06 betreffend den Vorleistungsmarkt „Trunk-Segmente von Mietleitungen“ gemäß § 1 Z 11 der Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die der sektorspezifischen ex-ante Regulierung unterliegenden relevanten nationalen Märkte für den Telekommunikationssektor festgelegt werden (Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 idF BGBl II Nr. 117/2005, „TKMVO 2003“), eingestellt.

Auf dem Vorleistungsmarkt für Trunk-Segmente von Mietleitungen wurde kein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt, daher herrscht auf dem gegenständlichen Markt effektiver Wettbewerb im Sinne des § 37 Abs. 2 TKG 2003.

Der Bescheid M 10/06-37 steht nachfolgend zum Download bereit.



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