• Bereich
    TKK
  • Datum
    15.06.2015
  • Kategorie
    Marktbeherrschung
  • Partei(en)
    UPC Telekabel Wien GmbH
  • GZ
    M 1/14

M 1/14 - UPC Telekabel Wien GmbH

In Ergänzung zu den bereits am 30.09.2013 und 14.07.2014 beschlossenen Marktanalyse-Bescheiden in den Verfahren M 1.10/12 und M 1.12/12 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) am 15.06.2015 einen Bescheid betreffend den Mobilterminierungsmarkt der UPC Telekabel Wien GmbH, welche auf „ihrem“  Markt über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 36 ff TKG 2003 verfügt, beschlossen.  Um den für den Fall der Nicht-Regulierung bestehenden Wettbewerbsproblemen auf dem individuellen Mobilterminierungsmarkt zu begegnen, hat die TKK der UPC Telekabel Wien GmbH spezifische Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung, zur Zusammenschaltung, zur Veröffentlichung eines Standardangebotes hinsichtlich der Mobilterminierungsleistung sowie eine Verpflichtung zur Entgeltkontrolle auferlegt. Zur Umsetzung der Entgeltkontrollverpflichtung wurde ein maximales Entgelt für Mobilterminierungsleistungen in Höhe von 0,8049 Eurocent/Min. angeordnet. Der Bescheid steht hier zum Download bereit.

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