• Bereich
    TKK
  • Datum
    06.09.2010
  • Kategorie
    Marktbeherrschung
  • Partei(en)
    A1 Telekom Austria AG
  • GZ
    M 6/09

M 6/09 - A1 Telekom Austria AG

Am 06.09.2010 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend Analyse des Endkundenmarktes für Mietleitungen bis einschließlich 2,048 Mbit/s beschlossen. Mit diesem Bescheid wurde festgestellt, dass A1 Telekom Austria AG auf dem genannten Markt über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 35, 37 TKG 2003 verfügt.

Um den für den Fall der Nicht-Regulierung bestehenden Wettbewerbsproblemen auf dem genannten Markt zu begegnen, wurden A1 Telekom Austria AG spezifische Verpflichtungen zur Anzeige und Veröffentlichung von Entgeltbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich Dienstebeschreibungen und zur Einhaltung einer Preisobergrenze in Höhe der bestehenden Entgelte auferlegt. Darüber hinaus wurde A1 Telekom Austria AG zur Aufschlüsselung von Einzelleistungen in Einzelangeboten, Rechnungen und Leistungsnachweisen, zur getrennten Buchführung sowie dazu verpflichtet, eine unangemessene Bevorzugung bestimmter Endnutzer und eine unangemessene Erhöhung nachfrageseitiger Wechselkosten zu unterlassen. Die zuvor in Bezug auf das Mindestangebot für Mietleitungen bestehenden Verpflichtungen wurden aufgehoben.

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