• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    14.06.2013
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    A1 Telekom Austria AG
  • GZ
    RAUF 1/13

RAUF 1/13 - A1 Telekom Austria AG

Am 16.01.2013 wurde von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH ein Aufsichtsverfahren gemäß § 91 TKG 2003 gegenüber der A1 Telekom Austria AG wegen des Verdachts der Verletzung von § 4 Z 2 iVm § 3 Abs 1 Z 2 der Kostenbeschränkungsverordnung eingeleitet. Anlass war die im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens gemäß § 122 Abs 1 Z 1 TKG 2003 festgestellte Verrechnung von 60,- Euro übersteigenden Entgelten bei einem verbrauchsabhängigen Datentarif.
Da A1 Telekom Austria AG innerhalb der gesetzten Frist den genannten Mangel abgestellt hat, wurde mit unten zum Download bereitgestelltem Bescheid gemäß § 91 Abs 5 TKG 2003 festgestellt, dass der Mangel nicht mehr besteht.

Der Bescheid steht unten zum Download bereit.

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