• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    14.09.2012
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    T-Mobile Austria GmbH
  • GZ
    RAUF 2/12

RAUF 2/12 - T-Mobile Austria GmbH

Am 22.08.2012 wurde von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH ein Aufsichtsverfahren gemäß § 91 TKG 2003 gegenüber der T-Mobile Austria GmbH wegen des Verdachts der Verletzung von § 25 Abs 3 TKG 2003 eingeleitet. Anlass war eine nicht ausschließlich begünstigende Entgelterhöhung beim Wertkartentarif "Mücke". Die von § 25 Abs 3 TKG 2003 normierten Voraussetzungen wurden von T-Mobile Austria GmbH nicht erfüllt.

Da die T-Mobile Austria GmbH innerhalb der gesetzten Frist den genannten Mangel nicht abgestellt hat, wurden mit unten zum Download bereitgestelltem Bescheid gemäß § 91 Abs 2 TKG 2003 Maßnahmen angeordnet.

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