• Bereich
    TKK
  • Datum
    05.09.2019
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Vectone Mobile (Austria) Ltd.
  • GZ
    R 2/18-20

R 2/18-20 - Vectone Mobile (Austria) Ltd.

Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 5.09.2019 beschlossen, die Vectone Mobile (Austria) Ltd. wegen wiederholter Verstöße gegen ihre Verpflichtung zur Gewährleistung von Rufnummernportierung zu verpflichten,



1. die Abwicklung eines automatisierten Prozesses ab 21.09.2019 zu ermöglichen, der den Austausch der für eine Nummernübertragung erforderlichen Informationen unter Wahrung der nach dem
Stand der Technik angemessenen Anforderungen an einen sicheren Datenaustausch erlaubt;
2. Anträge auf Übermittlung der NÜV-Information innerhalb der vorgesehenen Frist, also bis Ende des auf den Auftragseingang folgenden Tags, zu bearbeiten;
3. Aufträge von abgebenden Betreibern oder von Teilnehmern zur Durchführung von Rufnummernportierungen innerhalb der vorgesehenen Frist, also bis Ende des auf den Auftragseingang folgenden Tags, zu bearbeiten;
4. der RTR-GmbH bis zum 30.09.2019 einen Bericht über die zur Erfüllung von Spruchpunkt 1 getroffenen Maßnahmen zu übermitteln;
5. der RTR-GmbH beginnend mit dem vierten Quartal 2019 (1. Oktober 2019) bis Ende des 2. Quartals 2020
(30.06.2020) für die Berichtszeiträume Oktober, November und Dezember 2019 sowie für die Berichtszeiträume Jänner, Februar, März, April, Mai, und Juni 2020 bis jeweils zum 10. des Folgemonats eine tabellarische Auflistung sämtlicher Portiervorgänge unter Angabe von Teilnehmernummer, Antragsdatum, Datum der Übermittlung der NÜV- Info, Datum & Zeitpunkt des Port-out und Datum & Zeitpunkt des Port-In beim aufnehmenden Betreiber zu übermitteln



Eine um Betriebs- und Geschäftsgeheimnnisse bereinigte Version des Bescheids steht unten zum Download bereit.

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