• Bereich
    TKK
  • Datum
    23.06.2008
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Skype Communications S.a.r.l.
  • GZ
    R 8/08

R 8/08 - Skype Communications S.a.r.l.

Die Telekom-Control-Kommission hat in der Sitzung vom 23.06.2008 im Verfahren R 8/08 gegenüber der Skype Communications S.a.r.l. einstimmig beschlossen, deren Recht zur Bereitstellung von Kommunikationsdiensten, die eine Verbindung ins öffentliche Telefonnetz (PSTN) herstellen, in Österreich bis zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften der §§ 15, 20, 22 und 25 Abs. 1 TKG 2003 auszusetzen. Davon betroffen ist insbesondere der unter dem Namen "Skype Out" angebotene Dienst.

Bei dem von der Skype Communicaions S.a.r.l. angebotenen Dienst, bei dem registrierte Skype-Nutzer ausschließlich über das Internet kostenlose Verbindungen mit anderen registrierten Skype-Nutzern (deren Adressierung mittels von Skype verwalteten Benutzernamen erfolgt) aufbauen können, handelt es sich aus Sicht der Regulierungsbehörde um keinen Kommunikationsdienst gemäß § 3 Z 9 TKG 2003 und damit auch um keinen öffentlichen Telefondienst nach § 3 Z 16 TKG 2003. Dieser Dienst ist daher nicht von gegenständlichem Bescheid betroffen.

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