• Bereich
    TKK
  • Datum
    10.10.2022
  • Kategorie
    Marktbeherrschung
  • GZ
    M 1.1/20

M 1.1/20 - Vorleistungsmarkt für lokalen und zentralen Zugang

Am 10.10.2022 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Vorleistungsmarkt für lokalen und zentralen Zugang zum Netz der A1 Telekom Austria AG beschlossen. Mit diesem Bescheid wurde festgestellt, dass der Markt für  lokalen und zentralen Zugang für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist, weswegen die mit Vorgängerentscheidungen auferlegten spezifischen Verpflichtungen aufgehoben wurden. Die Pflicht von A1 zur Bereitstellung bestimmter Vorleistungen endet erst nach Ablauf bestimmter Übergangsfristen (physische Entbündelung: sechs Monate ab Zustellung des Bescheides für Neukunden von Vorleistungsnehmern, 24 Monate ab Zustellung für Bestandskunden von Vorleistungsnehmern, Bitstream-Vorleistungen: zwölf Monate ab Zustellung für Neukunden von Vorleistungsnehmern, 24 Monate ab Zustellung für Bestandskunden von Vorleistungsnehmern). 

Der Bescheid steht unten zum Download bereit.