Newsletter 02/2021

Regulatorisches

Konsultation zum Spectrum Release Plan 2021 bis 2026

Die Regulierungsbehörde hat im Jahr 2016 einen Spectrum Release Plan für einen Zeitraum bis 2020 veröffentlicht und im Einklang mit dieser Absichtserklärung zwei 5G-Auktionen erfolgreich abgeschlossen. Die Regulierungsbehörde möchte nun zusammen mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus  (BMLRT) einen neuen Spectrum Release Plan für die nächsten fünf Jahre erarbeiten und veröffentlichen, um Planungssicherheit für alle Stakeholder zu schaffen.
In einer sehr langfristigen Perspektive stehen folgende Frequenzbereiche für Mobilfunk und Breitbanddienste zur Diskussion:

  • 26 GHz
  • Restfrequenzen 3410-3800 MHz
  • 2,6 GHz
  • 2,3 GHz
  • 42 GHz
  • 6 GHz
  • 60 GHz

Für einige diese Bänder gibt es bereits Harmonisierungsentscheidungen der Europäischen Kommission (EK), für andere sind solche in Planung bzw. in Diskussion.
Dem aktuellen nationalen Rechtsrahmen (TKG 2003) gemäß ist die Regulierungsbehörde (konkret die Telekom-Control-Kommission, TKK) für die Vergabe jener Frequenzen zuständig, hinsichtlich derer im Frequenznutzungsplan eine Festlegung gemäß § 52 Abs. 3 TKG 2003 getroffen wurde (zahlenmäßige Beschränkung). Gemäß Begutachtungs­entwurf des TKG 2021 (E-TKG) ist die Regulierungs­behörde in Zukunft für die Vergabe von harmonisierten ECS-Frequenzen (für Mobilfunk und Breitband) zuständig, falls gemäß Frequenz­nutzungs­plan keine generelle Bewilligung (unlizenzierte Nutzung) vorliegt. Daraus ergibt sich, dass aller Voraussicht nach, je nach Fest­­legungen, welche auch noch auf internationaler Ebene ausständig sind (ITU, CEPT, EU), die oben genannten Frequenzbänder (zumindest partiell) in den Zuständigkeitsbereich der TKK fallen werden.

Das BMLRT und die RTR möchten zunächst mit einer Konsultation zu den anstehenden Vergaben wichtige Anregungen sammeln und mögliche Ansätze diskutieren. Das BMLRT und die RTR wenden sich mit der Konsultation insbesondere an bestehende Mobilfunkbetreiber, an regionale drahtlose Breitbandanbieter, an potenzielle Neueinsteiger, an die Herstellerindustrie, an 5G Vertical Industries, an Nutzer von privaten bzw. lokalen 5G-Netzen wie auch an die interessierte Öffentlichkeit.

Besonderes Augenmerk wird in dieser Konsultation auf das 26 GHz-Band gelegt. Das 26 GHz-Band wurde in Europa als 5G-Pionierband über 24 GHz für hochkapazitative Anwendungen identifiziert. Der EU-Rechtsrahmen sieht bei entsprechender Nachfrage eine zeitnahe Vergabe vor. Es bestehen allerdings erhebliche Unsicher­heiten in Bezug auf die längerfristige Nutzung des Bandes. Aufgrund der geringen Reich­weite ist das Band ungeeignet für eine flächendeckende Mobil­funk­versorgung, wie man aus bisherigen dem Mobilfunk zugeteilten Frequenzbereichen kennt. Mögliche Use Cases sehen auch eine lokale Nutzung vor (Hotspots, Campus-Lösungen, etc.). Konsequenterweise werden auf nationaler und europäischer Ebene – als Alternative zu exklusiven bundesweiten Nutzungsrechten – Bewilligungsmodelle diskutiert, die lokale Nutzungen stärker in den Mittelpunkt stellen und flexibel genug sind, um unterschiedliche Anwendungen abzudecken. Darunter fallen Modelle zur gemein­samen Nutzung von Frequenzen (z.B. das Club-Use-Modell), aber auch Modelle, die auf eine lokale Bewilligung der Frequenznutzung abstellen (Local Licensing). Falls für die unterschiedlichen Frequenz­bänder des Spectrum Release Plans oder sogar für Teile einzelner Bänder unterschiedliche Bewilligungs­modelle zur Anwendung kommen, begrenzt dies die Möglichkeit, Bänder gemeinsam in Multiband-Verfahren zu vergeben. Das ist im Spectrum Release Plan entsprechend zu berücksichtigen. Zudem sind solche Verfahren wie auch neue Spectrum-Sharing-Modelle Neuland und erfordern eine entsprechende Vorbereitungszeit auf Seiten der zuständigen Behörden. 

Neben dem Zeitplan der Vergaben werden in der Konsultation auch wichtige Markttrends und Nutzungsarten, etwa Campus-Lösungen für Vertical Industries angesprochen sowie unterschiedliche Sharing- und Bewilligungsmodelle diskutiert, die möglicherweise besser für die Lizenzierung von hochfrequentem Spektrum geeignet sind als die Vergabe bundesweiter oder regionaler Nutzungsrechte. 

Aus Sicht der Regulierungsbehörde sollen bei der Planung der weiteren Schritte folgende Regulierungs­ziele im Vordergrund stehen:

  • Sicherstellung einer effizienten Nutzung der knappen Ressource Frequenzen
  • Sicherstellung eines nachhaltigen Wettbewerbs
  • Rechtssicherheit
  • Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Breitbanddiensten
  • Förderung von Investitionen
  • Förderung von Innovationen und neue Wertschöpfungsmodelle (z.B. neue 5G-Anwen­dungs­felder)

Um für die Marktteilnehmer Planungssicherheit zu schaffen, beabsichtigt die Regulierungsbehörde gemeinsam mit dem BMLRT nach Abschluss der internen Diskussionen einen groben Fahrplan zu zukünftigen Frequenzvergaben (Spectrum Release Plan) zu veröffentlichen. Dieser rechtlich unverbindliche Plan soll die derzeitige Einschätzung der Behörden hinsichtlich zukünftiger Frequenzvergaben widerspiegeln.

Das Konsultationsdokument ist auf der Webseite der Regulierungsbehörde abrufbar.

Stellungnahmen (in Deutsch oder Englisch) können bis 9. August 2021 abgegeben werden.

 

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