Newsletter 02/2021

Nutzerschutz

Portal für Post-Empfangsbeschwerden – ein neues Service der Schlichtungs­stelle

Empfängerinnen und Empfängern von Postsendungen hatten aufgrund der gesetzlichen Lage bis vor kurzem keine Möglichkeit, bei Zustellproblemen ihrem Ärger Luft zu machen. Seit kurzem ist das anders. Die Post-Schlichtungsstelle hat das sogenannte Portal für Post-Empfangsbeschwerden eingerichtet, um die Position der Empfängerseite zu stärken.

Der Postbeförderungsvertrag kommt – und diese Tatsache ist leider weitgehend unbekannt – nur zwischen dem Absender und dem jeweiligen Postdiensteanbieter zustande. Ansprüche aus einem Postbeförderungsvertrag können daher in der Regel nicht von den Empfängern geltend gemacht werden, obwohl gerade sie bei Zustellproblemen oft direkt betroffen sind.

Daten, die über das Portal für Postempfangsbeschwerden erhoben werden erlauben es, die Beschwerdeentwicklung laufend zu prüfen. Bei statistischen Auffälligkeiten können gegebenenfalls über Postdiensteanbieter Maßnahmen verhängt werden, die unter die Aufsichtsbefugnis des Postregulators fallen. Dass das neue Service gerne angenommen wird, verdeutlicht nachstehende Grafik.

Abbildung 1: Anzahl der eingebrachten Post-Empfangsbeschwerden pro Kalenderwoche


Das Portal für Post-Empfangsbeschwerden steht unter https://www.rtr.at/post-empfangsbeschwerden zur Verfügung.

 

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