Konsultiert wird der Entwurf einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen für den Bereich der elektronischen Kommunikation angeordnet werden (Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV 2022). § 181 Abs 4 TKG 2021 ermächtigt die Regulierungsbehörde zur Erstellung von Statistiken für den Bereich der Telekommunikation, die der Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung dienen.
Stellungnahmen sind bis spätestens 05.05.2022 (12:00 Uhr; mailto: konsultationen@rtr.at) möglich.
Konsultiert wird Entwurf einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die elektronische Form der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen von Telekommunikationsdiensten festgelegt wird (Telekomanzeigeverordnung – TKA-V). Gemäß § 133 Abs 1 hat die Regulierungsbehörde mit Verordnung die elektronische Form der Anzeige vorzugeben. Um ein möglichst reibungsloses Funktionieren des Anzeigeprozesses von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen von Telekommunikationsdiensten zu gewährleisten, soll im Wesentlichen die bisherige Praxis im Rahmen der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen nunmehr verpflichtend festgeschrieben werden.
Stellungnahmen sind bi spätestens 29.4.2022 (12:00 Uhr; mailto: konsultationen@rtr.at) möglich.
Die Verordnungsentwürfe sind auf der Website der RTR veröffentlicht.