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    01/2023
  • Datum
    22.03.2023

Internationales: Neuigkeiten von BEREC und der EU-Kommission

(von Gregor Gradnig)

BEREC veröffentlichte unter anderem eine Opinion aus dem Bereich Roaming und konsultiert aktualisierte VHCN-Leitlinien sowie Sustainability Indicators. Außerdem vertritt RTR.Telekom.Post-Geschäftsführer Klaus M. Steinmaurer BEREC in der "DMA High Level Group". Die EU-Kommission veröffentlichte den lang erwarteten Vorschlag für einen "Gigabit Infrastructure Act" und startete eine Sondierungs-Konsultation zur Zukunft des Sektors der elektronischen Kommunikation und seiner Infrastruktur.

BEREC Opinion zur Intra-EU Communications Regulation präsentiert

BEREC veröffentlicht eine Opinion, um die Kommission bei ihrer Evaluierung der Verordnung zu Intra-EU Kommunikation zu unterstützen. Dabei kann BEREC auf Daten von eigenen Erhebungen aus seinen regelmäßigen Reports sowie auf Feedback zu einem "Call for Input" vom November vergangenen Jahres zurückgreifen.

Die Daten zeigen, dass die Verordnung zur Intra-EU-Kommunikation und die damit einhergehenden Preisobergrenzen keine nennenswerten Auswirkungen auf die Nutzung von Intra-EU-Kommunikationsdiensten hat.

Bei der Verfügbarkeit von alternativen Diensten zu den traditionellen, internationalen Gesprächen und SMS haben Endnutzer:innen eine stetig wachsende Präferenz für kostenlose NI-ICS, also nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste und ersetzen damit nicht nur die nationale Kommunikation mittels traditioneller Sprache und SMS, sondern auch die internationale.

Zudem merkt BEREC in der Analyse an, dass es für Verbraucher:innen schwierig ist, Roaming und Intra-EU-Kommunikation zu unterscheiden. Damit fällt es ihnen auch schwer, die Dienste auseinanderzuhalten und sie verstehen nicht, warum unterschiedliche Preise zur Anwendung kommen:

Bei Roaming innerhalb der EU bzw. des EWR können die Verbraucher:innen zu Inlandspreisen und ohne zusätzliche Kosten Anrufe tätigen und SMS in jedes EWR-Land senden. Kehren sie jedoch in ihr Heimatland zurück, zahlen sie mehr; in der Regel den in der Verordnung festgelegten Höchstpreis pro Minute für einen Anruf oder eine SMS innerhalb der EU.

Daher sollte der Preisunterschied zwischen einerseits EU-internen Diensten und andererseits Roamingdiensten, die im Rahmen der RLAH-Regelung angeboten werden, deutlicher gemacht werden. Das kann zum Beispiel durch begleitende Kommunikationskampagnen passieren.

Was die Kosten betrifft, so liegen die derzeitigen Preisobergrenzen den verfügbaren Daten zufolge zumindest bei den Gesprächen deutlich über einer groben Schätzung der Kosten, die für das Angebot von Anrufen innerhalb der EU erforderlich sind.

Die BEREC Opinion zur Intra-EU Communications Regulation finden sie gesammelt mit den weiteren veröffentlichten Dokumenten auf der BEREC-Website. Ende März soll außerdem die BEREC Opinion zur Fair use-Regelung und der Nachhaltigkeitsklausel bei Roam-Like-at-Home veröffentlicht werden.

BEREC Guidelines zu VHCN werden konsultiert

Im Herbst 2020 veröffentlichte BEREC erstmals Guidelines zu "Very High Capacity Networks" (VHCN). In diesen Leitlinien werden vier Kriterien festgelegt und jedes Netz, das mindestens eines dieser Kriterien erfüllt, gilt als ein Netz mit sehr hoher Kapazität.

Kriterium 4 sieht vor, dass jedes Netz als Netz mit sehr hoher Kapazität gilt, das eine drahtlose Verbindung bereitstellt, das in der Lage ist, unter üblichen Spitzenlastbedingungen Dienste für Endnutzer:innen mit einer bestimmten Dienstqualität zu erbringen. 

In der ersten Fassung der Leitlinien wurde dieses Kriterium 4 auf Basis von Daten festgelegt, die von Mobilfunknetzbetreibern zu LTE Advanced (4G) im Mai bis Juni 2019 erhoben wurden. In dieser Fassung der Leitlinien wurde bereits festgehalten, dass es noch nicht möglich war, 5G in vollem Ausmaß zu berücksichtigen und BEREC daher beabsichtigt, Kriterium 4 so rasch wie möglich und bis spätestens 2023 zu aktualisieren.

Jetzt aktualisierte BEREC das Kriterium 4 auf Basis von Daten von Mobilnetzbetreibern zu 5G. Die anderen drei Kriterien bleiben unverändert. Bis zum 28. April 2023 werden die angepassten BEREC VHCN-Guidelines öffentlich konsultiert.

Sustainability Indicators - Konsultation gestartet

Mit ihrem Green Deal will die Europäische Kommission den Kontinent nachhaltiger und umweltfreundlicher gestalten. Das umfasst auch den digitalen Sektor mit Verbesserung der Energieeffizienz und der Kreislaufwirtschaft, etwa bei Breitbandnetzen, Datenzentren und IKT-Geräten.

Dabei unterstrich BEREC bereits in seinen früheren Arbeiten die Notwendigkeit, gemeinsame Indikatoren und standardisierte Methoden zur Überwachung des ökologischen Fußabdrucks und der Leistung von elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (ECN/ECS) zu entwickeln. Außerdem soll die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Daten in diesem Bereich erhöht werden.

Jetzt wird der "Draft BEREC Report on Indicators to measure environmental impact of electronic communication networks and services" bis 12. April 2023 öffentlich konsultiert. Er fasst die Ergebnisse der BEREC-Desk Research sowie der Workshops und Fragebögen zu Nachhaltigkeitsindikatoren zusammen.

Dabei zeigt sich, dass einige europäische Regulierungsbehörden bereits Indikatoren verwenden, um Daten über den ökologischen Fußabdruck von Telekommunikations- und Cloud-Anbietern zu erheben. Auch viele Anbieter verwenden bereits Nachhaltigkeitsindikatoren, um ihren ökologischen Fußabdruck zu messen. In einigen Bereichen, wie z.B. im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch, gibt es viele Indikatoren und sie werden auch häufig genutzt. In anderen Bereichen wie z.B. beim Verbrauch von Rohstoffen (Mineralien) werden Indikatoren von wenigen Anbietern für ihre Berichterstattung verwendet.

Die Industrie unternimmt also bereits Anstrengungen zur Veröffentlichung von Umweltinformationen im Zusammenhang mit den bestehenden EU-Vorschriften zu diesem Thema. Sie befriedigt damit aber auch das wachsende Interesse der Aktionär:innen und Verbraucher:innen.

Angesichts der vielen unterschiedlichen Standards ist es aber auch wichtig, die Vergleichbarkeit dieser Indikatoren sicherzustellen. In einem ersten Schritt schlägt BEREC daher ein vorläufiges Schema vor, um die erhobenen Indikatoren anhand ihrer Ausgereiftheit und ihrer Verbreitung zu klassifizieren. Um die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der veröffentlichten Informationen zu verbessern, bedarf es möglicherweise aber auch technischer Unterstützung bei den Standardisierungsbemühungen der Industrie.

Auf langfristige Sicht ist es wichtig, dass alle Regulierungsbehörden Daten zum ökologischen Fußabdruck erheben. Dafür sind gemeinsame Indikatoren sowie eine gut etablierte Methodik notwendig. BEREC möchte weiterhin mit seinem Fachwissen bei diesem grünen und digitalen Übergang mithelfen sowie zur Umwelttransparenz der elektronischen Kommunikation beitragen.

Save the Date: BEREC Stakeholder Forum

Am 30. März veranstaltet BEREC das jährliche Stakeholder Forum als hybride Veranstaltung in Brüssel. Zu Beginn wird der erste Entwurf des BEREC-Arbeitsprogramms 2024 präsentiert und mit den Teilnehmer:innen besprochen. Danach wird sowohl über den Data Act als auch über die Zugänglichkeit zu elektronischen Kommunikationsdiensten für Menschen mit Behinderung sowie die Zukunft der Regulierung diskutiert.

Steinmaurer ist BEREC-Vertreter in der DMA High Level Group

In der Verordnung über digitale Märkte (Digital Markets Act; DMA) ist eine High Level Group vorgesehen, die die Europäische Kommission in der Vollziehung des DMA berät und unterstützt. Sechs Organisationen bilden diese Gruppe und jede entsendet mehrere Personen. BEREC ist eine davon und entsendet das Miniboard plus eine:n weitere:n Vertreter:in. In einer Wahl unter den BEREC-Mitgliedern konnte sich Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, für diese Position durchsetzen. Er ist nun der sechste BEREC-Vertreter in der DMA High Level Group.

Netze der Zukunft: Gigabit Infrastructure Act vorgeschlagen

Bis 2030 soll der Lebensraum aller Menschen in der EU mit Gigabit-Konnektivität erschlossen sein. Dafür hat die Europäische Kommission das "Digital Decade Policy Programme 2030" als Beschluss erlassen und Ende Feber zusätzlich drei neue Maßnahmen präsentiert.

Mit dem Vorschlag für einen "Gigabit Infrastructure Act" (GIA), also einem Gigabit-Infrastrukturgesetz, will die Kommission einen schnelleren, effizienteren und kostengünstigeren Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität ermöglichen. Die Öffentlichkeit hat nun bis in den Mai 2023 die Möglichkeit Feedback zum Kommissionsvorschlag zu geben. Das zusammengefasste Feedback wird dann seitens der EK in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Wenn es nach der EK geht, soll der GIA in Form einer Verordnung die "Broadband Cost Reduction Directive" ersetzen.

Die Europäische Kommission ist überzeugt, dass moderne Technologien wie Cloud, künstliche Intelligenz (KI), Datenräume, virtuelle Realität und das Metaversum die Bandbreiten und übertragenen Datenmengen weiter in die Höhe treiben. Daher sieht sie einen raschen Netzausbau für notwendig an, zumal sie den Bürger:innen und Unternehmen die Ausübung ihrer digitalen Rechte zusichern will.

Bürokratie und Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität sollen künftig verringert sowie Genehmigungsverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Außerdem soll die Koordinierung von Bauarbeiten zum Zwecke des Ausbaus von Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität zwischen Netzbetreibern verbessert werden.

70 Prozent der Kosten entfallen auf diese Arbeiten beim Netzausbau. Netzbetreiber haben zukünftig auch die Möglichkeit physische Infrastrukturen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors zum Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität zu nutzen. Zudem müssen, außer in begründeten Einzelfällen, alle Neubauten sowie alle bestehenden Gebäude bei größeren Renovierungsarbeiten mit einer glasfasertauglichen physischen Infrastruktur und mit Glasfaser ausgestattet werden.

Beachtlich ist auch die neu vorgeschlagene "Gigabit Connectivity Recommendation". Dieser Entwurf soll den nationalen Regulierungsbehörden Orientierungshilfe zu den Zugangsbedingungen zu Telekommunikationsnetzen von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht geben. Damit sollen Anreize geschaffen werden für eine schnellere Abschaltung von Legacy-Technologien und eine beschleunigte Bereitstellung von Gigabit-Netzen.

Die Kommission muss den Vorschlag für diese Recommendation BEREC für eine Opinion vorlegen. BEREC erhielt das Dokument bereits zur Stellungnahme, wofür es zwei Monate Zeit hat. Nach Berücksichtigung der BEREC-Stellungnahme wird die Europäische Kommission ihre endgültige "Gigabit Connectivity Recommendation" verabschieden. Die zwei bestehenden Netzzugangsempfehlungen werden dadurch ersetzt werden: Das sind die "Recommendation on regulated access to Next Generation Access Networks (NGA)" von 2010 und die „Recommendation on consistent non-discrimination obligations and costing methodologies to promote competition and enhance the broadband investment environment“ von 2013.

Mit großer Spannung wartete der Sektor ebenfalls auf eine angekündigte Konsultation zur "IP Interconnection", was je nach Standpunkt auch "Sending Party Network Pays" oder "Fair Share" genannt wird. Die Frage dabei ist, ob OTT-Dienste für die Nutzung der Kommunikationsnetze einen Beitrag leisten sollen.

Daraus ist eine Sondierungskonsultation zur Zukunft des Konnektivitätssektors und seiner Infrastruktur geworden. Laut Kommission ist sie sehr breit und offen angelegt, um Meinungen darüber zu sammeln, wie sich die steigende Nachfrage nach Konnektivität und der technologische Fortschritt auf die zukünftigen Entwicklungen und Bedürfnisse auswirken können.

Die Frage ist auch, welche Arten von Infrastrukturen für Europa erforderlich sind, wenn es seine Position bei der technologischen Entwicklung behaupten und den digitalen Wandel voranbringen will. Die Kommission will auch von den Stakeholdern wissen, wie die erforderlichen Investitionen für das Vorhaben in der gesamten EU rechtzeitig aufgebracht werden können. Behandelt wird auch der Bereich Verbraucher:innen, wo sichergestellt werden soll, dass Konnektivität erschwinglich bleibt.

Die Konsultation zur "Zukunft des Sektors der elektronischen Kommunikation und seiner Infrastruktur" läuft noch bis 19. Mai 2023.

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