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    03/2022
  • Datum
    08.11.2022

ERGP: Mittelfriststrategie 2023-2025 und Arbeitsprogramm 2023

Die Gruppe der Europäischen Regierungsstellen für Postdienste (ERGP) konsultierte im Frühherbst zwei wichtige Dokumente. Seit September hat die ERGP auch einen neuen Vorsitz: Petros Gallides von der zypriotischen OCECPR hat ihn übernommen.

Zur Konsultation stand eine neue Mittelfriststrategie 2023-2025, die im Wesentlichen drei strategische Säulen enthält:

  • Untersuchung des Postsektors und Überarbeitung seines Regulierungsrahmens im Lichte der ökologischen Nachhaltigkeit und der Digitalisierung;
  • Förderung eines wettbewerbsfähigen EU-Binnenmarktes für Postdienste vor dem Hintergrund der zunehmenden Lieferungen im elektronischen Handel und
  • Befähigung der Endnutzer:innen und Gewährleistung eines nutzer:innenorientierten Universaldienstes.

Weiters wurde das Arbeitsprogramm 2023 konsultiert, das auf der Mittelfriststrategie aufbaut. Zum Redaktionsschluss des Newsletters waren die Ergebnisse noch nicht verfügbar. Es dürften sich aber diese sieben Arbeitspakete ergeben:

  • Bericht über die künftigen Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden und die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Rechtsrahmens für den Postsektor;
  • Bericht über die Bewertung von Paketdiensten, die aufgrund der aktuellen Entwicklung auf dem E-Commerce-Markt wohlmöglich in die Universaldienstverpflichtung aufgenommen werden müssen;
  • Bericht über Praktiken zur ökologischen Nachhaltigkeit im Postsektor;
  • Bericht über die Untersuchung der Nachhaltigkeit der Universaldienstverpflichtung, einschließlich möglicher neuer Wege zu deren Unterstützung;
  • Bericht über die wichtigsten Postindikatoren;
  • Bericht über die aktualisierte Bewertung der Anwendung und Umsetzung der Verordnung über grenzüberschreitende Pakete;
  • Bericht über Dienstequalität, Verbraucher:innenschutz und Bearbeitung von Beschwerden.

Neben den sieben Arbeitspaketen ist es der ERGP wichtig mit den Stakeholdern zu kommunizieren. Das jährliche Stakeholder Forum hat sich hier unter anderem bewährt. Bei diesem gab es heuer einen Austausch mit dem Markt, um herauszuarbeiten inwiefern der Rechtsrahmen aktualisiert werden muss.

Der derzeitige Rechtsrahmen besteht schon seit mehr als zwanzig Jahren, während der Markt sich bedingt durch die Digitalisierung und durch andere Faktoren stark veränderte. Regulatoren sehen daher einen Anpassungsbedarf. Etwa eine Anpassung des Universaldienstes an die veränderten Gegebenheiten, Verbesserungen beim Nutzer:innenschutz und Möglichkeiten auf Gegebenheiten in benachbarten Märkten zu reagieren. Die Anpassungen würden ebenso Arbeitsbedingungen sowie die Nachhaltigkeit betreffen. 

Die konsultierte Mittelfriststrategie 2023-2025 und das Arbeitsprogramm 2023 sollen Ende November verabschiedet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der ERGP-Webseite.



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