• 16.

    MÄR 2011

Informations­veranstaltung zur Festnetz­portierung

Die Portierung von geografischen und Diensterufnummern war – anders als Regelungen zur Portierung von Mobilrufnummern – bisher nicht mittels Verordnung geregelt. Bereits im Jahr 2015 wurden in Gesprächen mit Marktteilnehmern Aspekte und Verbesserungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Portierung von Festnetz- und Diensterufnummern erörtert. Ein Ergebnis dieser Gespräche ist ein Entwurf möglicher Regelungen, die am 11.04.2016 interessierten Marktteilnehmern vorgestellt wurden (siehe Downloads).

Bei dieser Veranstaltung wurden Hintergründe und Bedenken hinsichtlich einzelner Vorschläge, etwa der Zurverfügungstellung einer Ersatzrufnummer, der Notwendigkeit eines Portiercodes oder der Festlegung, dass eine Portierung keine Kündigung bedeutet, diskutiert. Festgehalten wird ausdrücklich, dass der Verordnungsentwurf insbesondere das Verhältnis zwischen Teilnehmern und Betreibern regeln soll.
Der RTR-GmbH sind Transparenz und klare Regelungen für Endkunden ein Anliegen.

Es wird vereinbart, vorerst weitere kurzfristige Diskussionsrunden betreffend die Inhalte einer möglichen Verordnung bei der RTR-GmbH abzuhalten.