• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    01.05.2004
  • Kategorie
    Verordnungen

Einzelentgeltnachweisverordnung EEN-V samt erläuternden Bemerkungen (außer Kraft)

Die Einzelentgeltnachweisverordnung EEN-V (samt den erläuternden Bemerkungen) wurde mit 01.12.2003 gemäß § 135 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 erlassen und ist mit 01.05.2004 in Kraft getreten.

Die Verordnung samt erläuternden Bemerkungen liegt in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilferstraße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf und kann unter der Internet-Adresse http://www.rtr.at/een-v eingesehen werden.

Gemäß § 135 Abs. 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die EEN-V samt erläuternden Bemerkungen wird daher nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Die Regulierungsbehörde kann gemäß § 100 Abs. 2 TKG 2003 mit Verordnung den Detaillierungsgrad und die Form der Bereitstellung des Entgeltnachweises festlegen. Sie hat dabei auf die Art des Teilnehmerverhältnisses und des Dienstes, die technischen Möglichkeiten, auf den Schutz personenbezogener Daten sowie darauf Bedacht zu nehmen, dass Teilnehmer ihre Ausgaben steuern können und Erbringer von Mehrwertdiensten identifiziert sind.

Die EEN-V enthält Bestimmungen über die Form der Bereitstellung des Einzelentgeltnachweises sowie über die notwendigen Inhalte des Einzelentgeltnachweises je nach Art des öffentlich zugänglichen Kommunikationsdienstes.

Aufgrund des Umstandes, dass die Materialien zu § 100 Telekommunikationsgesetz 2003 von am Markt agierenden Mobilfunkbetreibern auf die Weise interpretiert werden, dass sie den Gesetzeswortlaut einschränken, wurde von der RTR-GmbH die Notwendigkeit gesehen, in der aufgrund § 100 Abs. 2 TKG 2003 am 01.12.2003 erlassenen und am 01.05.2004 in Kraft getretenen Einzelentgeltnachweisverordnung – EEN-V, ausdrücklich klarzustellen, unter welchen Voraussetzungen auch Prepaid-Kunden einen Anspruch auf einen Einzelentgeltnachweis haben.
Die entsprechende Novelle der Einzelentgeltnachweisverordnung, die am 24.02.2006 erlassen wurde und am 01.07.2006 in Kraft treten wird, steht daher ebenfalls zum Download bereit.

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