• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    13.12.2022
  • Kategorie
    Verordnungen

Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022 (WR-V 2022)

Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), mit der Richtsätze für die Abgeltung der Wertminderung von Liegenschaften und Objekten durch Leitungsrechte und Standortrechte festgelegt werden – Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022 (WR-V 2022)

Gemäß § 55 TKG 2021 hat die RTR-GmbH für die der Wertminderung von Liegenschaften oder Objekten entsprechenden Abgeltungen nach § 52 Abs 2, § 53 Abs 3 und § 59 Abs 3 TKG 2021 durch Verordnung Richtsätze festzulegen. Diese Richtsätze sind, soweit zweckmäßig, getrennt nach Infrastrukturtypen sowie nach Art und Lage der in Anspruch genommenen Liegenschaft oder des Objekts festzulegen. Die bislang geltende WR-V 2019 wurde nach Überarbeitung und öffentlicher Konsultation vom 25.10.2022 bis 02.12.2022 nunmehr durch die WR-V 2022 ersetzt.

Die WR-V 2022 wurde am 13.12.2022 gemäß § 214 Abs 2 TKG 2021 im Bundesgesetzblatt, BGBl II Nr 454/2022, kundgemacht und tritt mit Ablauf dieses Tages in Kraft.

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