• Bereich
    TKK
  • Datum
    04.12.2012
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zu M 1.8/12 - Anrufzustellung in die individuellen öffentlichen Telefonnetze an festen Standorten

Gemäß § 128 Abs 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Folgende Entwürfe von Vollziehungshandlungen werden konsultiert:

  • Entwurf einer Vollziehungshandlung A1 TA: Der Entwurf der Vollziehungshandlung betrifft die Feststellungen, dass A1 Telekom Austria AG auf dem Markt "Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten der A1 Telekom Austria AG“ gemäß § 36 Abs 1 iVm § 37 Abs 1 TKG 2003 über beträchtliche Marktmacht verfügt, sowie die Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen gemäß § 37 Abs 1 TKG 2003.
  • Entwurf einer Vollziehungshandlung ANB: Der Entwurf der Vollziehungshandlung betrifft die Feststellungen, dass 34 Teilnehmernetzbetreiber jeweils auf dem Markt für Anrufzustellung in das eigene öffentliche Telefonnetz an festen Standorten iSd § 36 Abs 1 TKG 2003 über beträchtliche Marktmacht verfügen, sowie die Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen gemäß § 37 Abs 1 TKG 2003.
  • Entwurf einer Vollziehungshandlung Telecomservice, xpirio: Der Entwurf der Vollziehungshandlung betrifft die Feststellungen, dass die Märkte für Anrufzustellung in die öffentlichen Telefonnetze an festen Standorten der Telecomservice GmbH sowie der xpirio Telekommunikation & Service GmbH nicht mehr relevant sind, sowie die Aufhebung der mit den Bescheiden M 5/09-162,169 auferlegten spezifischen Verpflichtungen gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003.

Die Entwürfe stehen unten zum Download bereit. Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 25.01.2013, 12:00 Uhr, an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich

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