Gemäß § 128 Abs. 4 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu Fragen betreffend Endnutzer- oder Verbraucherrechten in Zusammenhang mit öffentlichen Kommunikationsdiensten zu geben. Die RTR-GmbH hat die Verfahrensrichtlinien für das Streitbeilegungsverfahren nach § 122 Abs. 1 TKG 2003 überarbeitet. Ziel des nunmehrigen Entwurfs ist die Vereinfachung der Verfahrensrichtlinien und die Einführung einer Webschnittstelle. Allfällige Stellungnahmen zum Dokument senden Sie bitte mit dem Betreff/Kennwort "Verfahrensrichtlinien" bis spätestens 2. Juni 2008 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77-79 A-1060 Wien; Austria Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der Website der RTR-GmbH veröffentlicht.