• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    18.12.2007
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zur 3. Novelle der KEM-V

Gemäß § 128 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl I Nr. 70/2003 idgF, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf dem betreffenden Markt haben werden. Mit Entscheidung der Europäischen Kommission vom 29. Oktober 2007 (2007/698/EG) wurde die Entscheidung 2007/116/EG im Sinne der Ergänzung um weitere mit 116 beginnende Rufnummern abgeändert. Im Anhang dieser Entscheidung wurden die Hotline für Hilfe suchende Kinder 116 111 und die Hotline zur Lebenshilfe 116 123 hinzugefügt, wobei beide Dienste als solche von sozialem Wert ermittelt wurden, womit sie für die Nutzung harmonisierter Rufnummern in Betracht kommen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit ab dem 29. Februar 2008 die im Anhang der Entscheidung aufgeführten Rufnummern zugeteilt werden können. Hinsichtlich der Ortsnetzkennzahl 70 wurde vom Markt eine Verschiebung des Abschaltezeitpunktes angeregt, da eine beträchtliche Kosteneinsparung für die Betreiber für den Fall möglich wäre, dass die Abschaltung erst im Zuge der Next Generation Network (NGN) Einführung stattfindet. Unter Berücksichtigung der nur langsam rückläufigen Entwicklung der Nutzung dieser Ortsnetz­kennzahl wird im Sinne einer teilnehmerfreundlichen Regelung eine Verschiebung um fünf Jahre als angemessen erachtet. Nach Abschluss der entsprechenden Vorbereitungsarbeiten dazu liegt nun ein Entwurf für die Novelle der KEM-V dahingehend vor, welcher nun gemäß § 128 TKG 2003 konsultiert wird. Zur leichteren Lesbarkeit sind im Konsultationsdokument sowohl der Text der Novelle als auch die erläuternden Bemerkungen (grau hinterlegt) enthalten. Stellungnahmen zum Entwurf der Novelle der KEM-V senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 28.01.2008 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

Link zu den Stellungnahmen zur Konsultation.

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