• Bereich
    TKK
  • Datum
    15.12.2009
  • Kategorie
    Konsultationen

Öffentliche Konsultation zu M 11/09 - Terminierung in das individuelle öffentliche Mobiltelefonnetz der Mundio Mobile (Austria) Limited (vormals Barablu Mobile Austria Limited)

Gemäß § 128 Abs 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. Der Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Feststellung, dass Mundio Mobile (Austria) Limited (vormals Barablu Mobile Austria Limited) auf dem Markt "Terminierung in das individuelle öffentliche Mobiltelefonnetz der Mundio Mobile (Austria) Limited" iSd § 1 Z 9 TKMV 2008 über beträchtliche Marktmacht verfügt sowie die Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003. Der Entwurf steht unten zum Download bereit. Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 1. Februar 2010, 12:00 Uhr, an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich


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