Gemäß § 128 Abs 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Dieser Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Feststellung beträchtlicher Marktmacht und die Auferlegung spezifischer Verpflichtungen gemäß § 37 TKG 2003 betreffend den Markt „Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen (Vorleistungsmarkt)“ nach § 1 Z 3 TKMV 2008, BGBl II Nr 505/2008 idgF.
Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf "M 3/09 – Physischer Zugang" bis spätestens 02.06.2010 an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
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