• Bereich
    TKK
  • Datum
    28.06.2006
  • Kategorie
    Konsultationen

Öffentliche Konsultation der TKK gem. § 128 TKG 2003 zu M 8/05 und M 9/05

Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. Diese Entwürfe von Vollziehungshandlungen betreffen die Feststellungen der TKK, dass T-Mobile Austria GmbH und One GmbH auf ihrem jeweiligen Vorleistungsmarkt "Terminierung in individuellen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten" über beträchtliche Marktmacht verfügen und dass spezifische Verpflichtungen nach §§ 38 ff. TKG 2003 auferlegt werden. Die Entwürfe sind unten zum Download bereitgestellt. Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 26.07.2006 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Österreich

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