Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.
Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Diese Entwürfe von Vollziehungshandlungen betreffen die Feststellungen der TKK, dass Telekom Austria AG, Aplus Informationstechnologie GmbH, Colt Telecom Austria GmbH, eTel Austria AG, Hutchison 3G Austria GmbH, Informations-Technologie Austria GmbH, LIWEST Kabelmedien GmbH, Verizon Austria GmbH, Multikom Austria Telekom GmbH, Tele2UTA Telecommunication GmbH, T-Mobile Austria GmbH und UPC Telekabel Wien GmbH auf ihrem jeweiligen Vorleistungsmarkt "Terminierung in individuellen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten" über beträchtliche Marktmacht verfügen und dass spezifische Verpflichtungen nach §§ 38 ff. TKG 2003 auferlegt werden. Die Entwürfe sind unten zum Download bereitgestellt.
Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 11.12.2006 an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Österreich GmbH