• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    25.08.2003
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation des Entwurfes der Marktabgrenzungsverordnung für Telekommunikationsmärkte


Mit In-Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf dem betreffenden Markt haben werden.

Gemäß § 36 Abs. 1 TKG 2003 hat die Regulierungsbehörde durch Verordnung die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte entsprechend den nationalen Gegebenheiten im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts unter Berücksichtigung der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung festzulegen. Der nachfolgende Verordnungsentwurf betrifft alle in Österreich sachlich für eine ex-ante Regulierung gegebenenfalls in Betracht kommenden Telekommunikationsmärkte, für die als relevante geografische Dimension das gesamte Bundesgebiet in Betracht gezogen wird. Hinsichtlich des (in der Empfehlung der Europäischen Kommission) angeführten Vorleistungsmarktes für breitbandige Zugänge plant die RTR-GmbH zur Bestimmung der geografischen Dimension aufgrund § 36 in Verbindung mit § 90 TKG 2003 eine entsprechende Erhebung einzuleiten.


Stellungnahmen zu dem oben angeführten Entwurf senden Sie unter Bezugnahme auf diese (Kennwort Konsultation - Entwurf Marktabgrenzungsverordnung für Telekommunikationsmärkte) bis spätestens 22.9.2003 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.