• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    02.02.2004
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Konsultation zur Richtsatzverordnung


Auf Grund des § 7 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003 - TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, haben die KommAustria und die RTR-GmbH im Einvernehmen mit Vertretern der betroffenen Parteien bundesweit einheitliche Richtsätze zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber festzulegen. Die KommAustria und die RTR-GmbH haben Einvernehmen mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs sowie mit dem Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs als Vertretern betroffener Parteien betreffend die zu erlassenden Verordnungen nach § 7 TKG 2003 hergestellt.

Da nach Auffassung der KommAustria und der RTR-GmbH keine beträchtlichen Auswirkungen auf relevante Märkte gegeben sind und die Verordnungen keine Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten haben werden, waren keine Konsultationsverfahren nach § 128 TKG 2003 und keine Koordinationsverfahren nach § 129 TKG 2003 durchzuführen. Um dennoch auch allfälligen anderen Interessierten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, werden die in Aussicht genommenen Verordnungstexte zur sonstigen Konsultation veröffentlicht. Allfällige Stellungnahmen zu den Entwürfen der Richtsatzverordnungen senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 06.02.2004 an konsultationen@rtr.at oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien;

Austria Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

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