Mit In-Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf dem betreffenden Markt haben werden. Gemäß § 63 Abs. 1 TKG 2003 hat die RTR-GmbH mit Verordnung einen Plan für Kommunikationsparameter (ggf. Teilpläne) zu den Schwerpunkten
zu erlassen. Dies bedeutet, dass mit In-Kraft-Treten des TKG 2003 sämtliche Kommunkationsparameter (darunter fallen unter anderem Rufnummern) von der RTR-GmbH verwaltet werden. Hierbei handelt es sich - abgesehen von Rufnummern - um spezielle Kommunikationsparameter, die in der Mehrzahl bisher nicht von der RTR-GmbH sondern von der OFB vergeben wurden. Um in weiterer Folge eine Vergabe dieser speziellen Kommunikationsparameter gewährleisten zu können, wurde von der RTR-GmbH daher ein Entwurf einer Verordnung, mit der ein Teilplan für spezielle Kommunikationsparameter erlassen wird (SKP-V), erstellt, welcher nun zusammen mit den entsprechenden erläuternden Bemerkungen gemäß § 128 TKG 2003 konsultiert wird. Stellungnahmen zu dem oben angeführten Entwurf einer SKP-V senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 22.9.2003 an konsultationen@rtr.at oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria
Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.