• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    30.04.2012
  • Kategorie
    Konsultationen

Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zum Entwurf einer Mitteilungsverordnung (MIT-V)

Gemäß § 128 Telekommunikationsgesetz 2003 in der geltenden Fassung hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die RTR-GmbH beabsichtigt mit dem Ziel, die Transparenz der Mitteilungen nach § 25 Abs 3 TKG 2003 an Teilnehmer zu erhöhen, gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 idF BLGl. I Nr. 102/2011 eine Mitteilungsverordnung (MIT-V) zu erlassen. Ziel der Verordnung ist die transparente Information von Teilnehmern über bevorstehende einseitige Änderungen von Vertragsbedingungen durch Betreiber von Telekommunikationsdiensten nach § 25 Abs 3 TKG 2003. Von der RTR-GmbH wurde der vorliegende Entwurf zur Mitteilungsverordnung (MIT-V) erstellt, der nun gemäß § 128 TKG 2003 bis 29.05.2012 konsultiert wird.

Stellungnahmen zum Entwurf der MIT-V nach § 25 Abs 3 TKG 2003 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 29.05.2012 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria



Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

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