• Bereich
    TKK
  • Datum
    28.06.2005
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation der TKK zu Z 8 - 11/04 wg. Payphone Access Charge


Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. Diese Entwürfe von Vollziehungshandlungen betreffen die Zusammenschaltung der Kommunikationsnetze der Telekom Austria AG mit jenen der eTel Austria AG, Colt Telecom Austria GmbH, MCI WorldCom Telecommunication Services Austria GmbH und Tele2 Telecommunication Services GmbH gemäß §§ 48, 50 TKG 2003 und sind unten zum Download bereitgestellt. Die Entscheidungsentwürfe behandeln die Thematik der Einhebung eines Entgelts vom Zusammenschaltungspartner bei Verbindungen aus öffentlichen Sprechstellen der Telekom Austria AG zu tariffreien Diensten im Netz des Zusammenschaltungspartners ("Payphone Access Charge"). Allfällige Stellungnahmen zu den Entwürfen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf "PAC" bis spätestens 26.07.2005 an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Österreich

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