• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    06.07.2022
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zu einer Verordnung der RTR-GmbH über die Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten – ZIS-V 2022

Gemäß § 82 Abs 1 TKG 2021 hat die RTR mit Verordnung die näheren Bestimmungen über die Modalitäten, insbesondere über Art, Umfang, Struktur und Datenformat der ihr zugänglich zu machenden Informationen und über die Abfrage dieser Daten sowie die Einsichtnahme in diese Daten festzulegen.
Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Im Besonderen wird die vorgesehene Definition der Bauvorhaben von geringer Bedeutung - als Ausnahme von den Verpflichtungen nach § 80 Abs. 3 bis 5 (Meldeverpflichtung) sowie § 68 TKG 2021 (Koordinierung von Bauarbeiten) zur Konsultation gestellt. Die in den §§ 2 und 17 enthaltenen Verweise auf die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus werden nach Beschlussfassung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 angepasst.

Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der Entwurf steht unten zum Download bereit.

Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens 17.08.2022, 12:00 Uhr, an

konsultationen@rtr.at

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, öffentlich zur Verfügung gestellt.

Link zu den Stellungnahmen

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