• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    02.12.2022
  • Kategorie
    Stellungnahmen

Stellungnahmen zur öffentlichen Konsultation zu einer Verordnung der RTR-GmbH, mit der Richtsätze für die Abgeltung der Wertminderung von Liegenschaften und Objekten durch Leitungsrechte und Standortrechte festgelegt werden – Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022 (WR-V 2022)

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat von 25.10.2022 bis 02.12.2022 eine öffentliche Konsultation zu einer Verordnung, mit der Richtsätze für die Abgeltung der Wertminderung von Liegenschaften und Objekten durch Leitungsrechte und Standortrechte festgelegt werden – Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022 (WR-V 2022) durchgeführt.

Von folgenden Organisationen wurden Stellungnahmen abgegeben:

  • A1 Telekom Austria AG: Stellungnahme nicht zur Veröffentlichung freigegeben
  • Hutchison Drei Austria GmbH
  • ISPA
  • Landwirtschaftskammer Österreich
  • LinzNet Internet Service Provider GmbH
  • Magenta Telekom Infra GmbH
  • On Tower Austria GmbH
  • T-Mobile Austria GmbH
  • Wirtschaftskammer Österreich

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