• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    16.09.2020
  • Kategorie
    Sonstiges

Stellungnahme der RTR zur Zero-Rating-Entscheidung des EuGH

Am 15. September 2020 wurde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den verbundenen Rechtssachen C-807/18 und C-39/19 veröffentlicht. Damit wird die Netzneutralitäts-Verordnung (Verordnung [EU] 2015/2120), die den tragenden Grundsatz der Offenheit des Internets (Netzneutralität) festschreibt, erstmals durch den EuGH ausgelegt. 

Anbei finden Sie die Position der RTR zur Zero-Rating-Entscheidung des EuGH:

Position der RTR

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